2.) Vorschriften für Zelte ab 75 m²
- Zelte ab 75 m² dürfen nur von einem zertifizierten Zelt-Richtmeister mit Fachpersonal aufgebaut werden. Die Mithilfe von Laienkräften ist aus Haftungsgründen der Bauberufsgenossenschaft verboten.
- Zelte ab 75 m² benötigen ein Prüfbuch, bzw. Baubuch, welches bei Bauabnahme und während der Veranstaltung immer zur Einsicht vorliegen muss.
- Zelte ab 75 m² dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit verankertem Boden aufgestellt werden, um damit bis Windstärke 10 sicheren und gefahrlosen Stand halten zu können.
- Ausnahmeregelungen gibt es für Zelte bis 15 m Breite mit verankerungsfreiem ALU-Cassettenboden, wenn dieser vorschriftsmäßig ballastiert wird.
- Zelte ab 75 m² müssen der Brandschutzverordnung entsprechen, d. h. die Einrichtung ist so aufzustellen, dass vor Türen und Buffetflächen mindestens 2 m freie Fläche sein muss, Wege und Durchgänge zwischen den Tischen müssen mindestens 1,20 m sein, Abstände zwischen Bierbänken müssen mindestens 40 cm betragen. Sämtliche Einrichtungsgegenstände müssen B1-Ware, also schwer entflammbar sein.
- Für öffentliche Veranstaltungen gilt die Versammlungsstätten-Verordnung welche pro Person 1 m² Zeltfläche vorschreibt. Je nach Bestuhlung und Catering ist der tatsächliche Platzbedarf meist größer. Während der Corona-Phase müssen die amtlichen Vorgaben beachtet werden. Im Zelt gelten die gleichen Vorschriften, wie für die Gastronomie – das sind in der Regel ca. 2 m² pro Person.
Tischabstand mindestens 1,50 m.
Fragen Sie diesbezüglich immer bei Ihrem Ordnungsamt oder Gesundheitsamt nach! - Zelte dürfen nur mit entsprechendem Abstand zu bestehenden Gebäuden aufgestellt werden. Die Vorschriften hierzu werden von der jeweiligen Baubehörde bestimmt und sind von der Gebäudehöhe abhängig. In der Regel beträgt der Mindestabstand aus feuerpolizeilichen Gründen 5 m zum Gebäude.
3.) Vorschriften für Zelte ab 100 m²
Für Zelte ab 100 m² gelten zusätzliche Bestimmungen und Vorschriften.
Fluchtwegsverordnung
Die Besucherzahl, bzw. qm-Zahl selbst gibt vor, wie breit die Rettungswege, bzw. Durchgänge sein müssen. Die Durchgangsbreiten der Hauptdurchgänge und Fluchtwege betragen bei
- ab 100 m² Zeltfläche oder 100 Personen = 1,50 m
- ab 300 m² Zeltfläche oder 300 Personen = 1,80 m
- ab 400 m² Zeltfläche oder 400 Personen = 2,40 m
- ab 500 m² Zeltfläche oder 500 Personen = 3,00 m
- ab 600 m² Zeltfläche oder 600 Personen = 3,60 m
- ab 700 m² Zeltfläche oder 700 Personen = 4,20 m
- ab 800 m² Zeltfläche oder 800 Personen = 4,80 m
- je weitere 100 m² oder 100 Personen zuzüglich 60 cm Breite
Notausgänge
Ab 100 m² sind mindestens 2 Notausgänge vorgeschrieben. Die maximale Entfernung zum nächsten Ausgang darf höchstens 30 m (Laufmeter) betragen. 2 gegenüberliegende Ausgänge in Breite der vorgeschriebenen Durchgangsbreite müssen vorgesehen werden. Ist ein gegenüberliegender Ausgang nicht möglich, z. B. wegen aufgebauter Bühne, müssen dafür 2 seitliche Ausgänge geschaffen werden. Sind die Durchgänge oder Türen schmäler, müssen entsprechend mehr Ausgänge vorgesehen werden. Nach maximal 16 Biertischgarnituren muss quer wieder eine Hauptdurchgangsbreite vorgesehen werden.
Ausgänge müssen entsprechend eigenständig beleuchteter grüner Notausgangsbeschilderung gekennzeichnet werden.
Versammlungsstättenverordnung
Generell gilt: Die qm-Zahl der Zeltfläche ist die maximale Zulassungszahl für Personen, d. h. ein Zelt mit 200 m² Fläche ist je nach Bestuhlung für maximal 200 Personen zugelassen.
Während der Corona-Pandemie sind pro Person mindestens 1,5 m² zu rechnen!
Der Bestuhlungsplan mit allen eingezeichneten Notausgängen muss für jeden sichtbar an allen Ausgängen aufgehängt werden.
Notbeleuchtung
Bei 200 Personen muss bei Abendveranstaltungen eine stromunabhängige Notbeleuchtung im Zelt vorhanden sein.
4.) Vorschriften für Veranstaltungen ab 1.500 Personen
Ab 1.500 Personen müssen Sanitäter und Feuerwehr anwesend sein!
Zelte in jeder Größe, Pagodenzelte, Pavillon, Partyzelte, Eventzelte, VIP-Zelte, Festzelte, Großzelte, Messezelte
Aber: wir liefern keine Bierzelte für Vereine + keine billigen Partyzelte für Gartenparty!
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